Wertermittlung
Die Notwendigkeit einen Wert für eine Immobilien zu ermitteln ist vielfältig, bei Kauf oder Verkauf, Beleihung durch eine Bank, Scheidung oder Vermögensteilung, Besteuerung durch das Finanzamt oder in Erbangelegenheiten. Die Anforderungen an ein Gutachten sind im Baugesetzbuch (BauGB), in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), in der Baunutzungsverordnung (BauNVO), in den Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006), in der Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (SW-RL), in der Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts (EW-RL) und in der Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts (VW-RL) geregelt.
Kurzgutachten
Wenn Sie wissen möchten, welchen Preis Sie bei einem Verkauf erzielen können oder welcher Kaufpreis angemessen ist, reicht ein Kurzgutachten sicherlich aus. Bei der Objektbegehung werden die wesentlichsten Merkmale des Grundstücks und der Bebauung dokumentiert und Bauschäden erfasst.
Ein Kurzgutachten hat keine rechtliche Relevanz. Es kann als Argumentationsgrundlage gegenüber Kaufinteressenten dienen und wird auf gleicher Basis wie ein Markt- oder Verkehrswertgutachten erstellt, wobei der Umfang der Ausarbeitung deutlich geringer ist. Für wertbeeinflussende Rechte und Belastungen sowie den Erschliessungszustand (Denkmalschutz, Baulasten, Altlasten, Bodentragfähigkeit, Grundwassersituation, Erschließungskosten, Wohnrecht, Niessbrauch, usw.) werden Annahmen getroffen oder bleiben unberücksichtigt.
Marktwert- oder Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch