Wertermittlungen
Wertermittlungen werden benötigt bei Verkauf, Scheidung, Vermögensteilung, Erbangelegenheiten oder Besteuerung durch das Finanzamt.
Wertindikation
Eine Wertindikation für ein bebautes oder unbebautes Grundstück bedeutet eine überschlägige Wertermittlung, sie ist anders als ein Kurz- oder Marktwertgutachten nicht mit üblichen, umfangreichen Prüfungen und Unterlagenanforderungen verbunden. Es handelt sich deshalb nicht um ein Gutachten, obwohl die in der Immobilienwertermittlungsverordnung benannten Berechnungsverfahren angewendet werden. Der ermittelte Wert hat nur indikativen Charakter.
Umfang der Wertermittlung ca. 30 - 40 Seiten.
Kurzgutachten
Das Kurzgutachten stellt die Variante zwischen der Wertindikation und dem Marktwertgutachten dar. Es eignet sich besonders für private Angelegenheiten, wie Kauf-, Verkaufsentscheidungen oder außergerichtliche Angelegenheiten. Es liefert eine zuverlässige und objektive Einschätzung des aktuellen Marktwertes, basierend auf Erfahrung, Kenntnisse des örtlichen Immobilienmarktes und Informationen des Gutachterausschusses. Es werden die in der Immobilienwertermittlungsverordnung benannten Berechnungsverfahren angewendet.
Marktwert- oder Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch
Das Marktwertgutachten gibt in einem beschreibenden Teil einen umfänglichen Überblick über ein bebautes oder unbebautes Grundstück und dessen Merkmale. Anhand der Objekteigenschaften werden Bewertungsansätze begründet und finden Eingang in die anschließende Berechnung. Das Marktwertgutachten enthält ausführliche Details, Erklärungen und Berechnungen. Es werden die in der Immobilienwertermittlungsverordnung benannten Berechnungsverfahren angewendet. Bei dem ermittelten Marktwert handelt es sich um den Preis, der bei einer Veräußerung des Bewertungsobjekts zu einem bestimmten Stichtag am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre. Subjektive Vorlieben, Erfahrungen und Möglichkeiten der Interessenten spielen bei der Marktwertermittlung keine Rolle.