Wertermittlung
Wertermittlungen werden benötigt bei Verkauf, Scheidung, Vermögensteilung, Erbangelegenheiten oder Besteuerung durch das Finanzamt.
Kurzgutachten
Wenn Sie wissen möchten, welchen Preis Sie bei einem Verkauf erzielen können oder welcher Kaufpreis angemessen ist, reicht ein Kurzgutachten sicherlich aus. Bei der Objektbegehung werden die wesentlichsten Merkmale des Grundstücks und der Bebauung dokumentiert und Bauschäden erfasst.
Ein Kurzgutachten hat keine rechtliche Relevanz. Es kann als Argumentationsgrundlage gegenüber Kaufinteressenten dienen und wird auf gleicher Basis wie ein Markt- oder Verkehrswertgutachten erstellt, wobei der Umfang der Ausarbeitung deutlich geringer ist. Für wertbeeinflussende Rechte und Belastungen sowie den Erschliessungszustand (Denkmalschutz, Baulasten, Altlasten, Bodentragfähigkeit, Grundwassersituation, Erschließungskosten, Wohnrecht, Niessbrauch, usw.) werden Annahmen getroffen oder bleiben unberücksichtigt.
Marktwert- oder Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch