Zertifizierter Sachverständiger nach EN ISO/IEC 17024 | Architekt
Dietmar J. Tebroke

Beweissicherung

Bei Baumaßnahmen, insbesondere im Bereich der Grenzbebauung, besteht die Gefahr, dass Schäden an angrenzenden Objekten und Verkehrsflächen entstehen. Für die entstandenen Schäden haftet in der Regel der Verursacher. Häufig entsteht dann Streit darüber, ob die Schäden tatsächlich durch die Baumaßnahme entstanden sind oder vorher schon vorhanden waren. Als Nachweis kann eine Beweissicherung dazu dienen, um ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche und teure Beweissicherungen im Gerichtsprozess zu vermeiden!

 
E-Mail
Anruf