Bauabnahme nach Fertigstellung

Die Bauabnahme gehört, neben der Unterzeichnung des Vertrags, zu den wichtigen Meilensteinen in der bauvertraglichen Abwicklung. Egal, ob Sie einen Bauvertrag nach VOB/B oder BGB vereinbart haben. Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Abnahme eines mangelfreien Bauwerks.

Ab diesem Zeitpunkt müssen Auftraggeber dem Handwerker alle Mängel nachweisen. Außerdem gehen mit der Unterzeichnung der offiziellen Bauabnahme auch alle Gefahren und Risiken auf den Auftraggeber über. Das heißt, sie müssen ihr Haus nun selbst versichern – gegen Brand, Wasser- oder Sturmschäden. Auftraggeber und Bauherren sollten der Bauabnahme deshalb größte Aufmerksamkeit widmen und sich niemals mit vorgefertigten Erklärungen zufrieden geben. 

Voraussetzung für das Abnahmebegehren des Handwerkers ist, dass das von ihm geschuldete Werk im Wesentlichen mangelfrei fertiggestellt ist.

 


 
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